Zerlegungsvermessung/Sonderung

Durch eine Zerlegungsvermessung (umgangssprachlich Grundstücksteilung) wird ein Flurstück in mehrere Teilflächen zerlegt. Im Regelfall dient dies der anschließenden grundbuchrechtlichen Übertragung einer Teilfläche an einen neuen Eigentümer auf Basis eines notariellen Kaufvertrages.

Die Zerlegungsvermessung ist in einem amtlichen Verfahren geregelt. Die neuen Grenzpunkte müssen rechtskräftig festgestellt werden. Hierzu sind alle an die Grenzpunkte angrenzenden Eigentümer im Verfahren zu beteiligen. Nach Feststellung der Rechtskraft des Verwaltungsaktes werden die Ergebnisse der Vermessung in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Die Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen erfolgt entweder über vorher festgelegte Bedingungen wie beispielsweise parallele Abstände oder Sollflächenangaben oder wird mit unseren Auftraggebern vor der Durchführung der Vermessung in einem Termin vor Ort besprochen.

Die Festlegung neuer Grenzen ohne örtliche Vermessungsarbeiten wird als Sonderung bezeichnet. Auf eine Feststellung und Abmarkung der neuen Grenzpunkte wird folglich verzichtet. Die Durchführung einer Sonderung ist nur unter bestimmten katastertechnischen Voraussetzungen möglich.

Bei der Planung hinsichtlich der Nutzung und Bebaubarkeit des neuen Grundstückszuschnittes beraten wir Sie gerne. Mit dieser amtlichen Tätigkeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Eigentumssicherung an Grund und Boden.

Die Kosten für Zerlegungsvermessung und Sonderung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

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RMK
Ingo Geers
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