Amtlicher Lageplan

Amtliche Lagepläne dienen der Beurteilung von Bauvorhaben im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Sie sind daher wichtiger Bestandteil der Bauvorlage und entsprechend in der Niedersächsischen Bauordnung bzw. Bauvorlagenverordnung für jeden Bauantrag gefordert.

Der amtliche Lageplan bildet das Baugrundstück und die angrenzenden Grundstücke und deren Bebauung auf der Grundlage der Liegenschaftskarte ab. Dabei wird zwischen einfachem und qualifiziertem Lageplan unterschieden. Der Unterschied liegt im wesentlichen im Umfang der Bestandsangaben, einer örtlichen Überprüfung des Gebäudebestandes sowie Aussagen über die für das Bauvorhaben maßgeblichen Grundstücksgrenzen. Als Ergänzung zum Lageplan können Geländehöhen sowie die Topografie erfasst und das Bauvorhaben mit Abstandsflächen dargestellt werden.

Welche Art des amtlichen Lageplans Ihrem Bauantrag beizufügen ist, entscheidet die jeweils zuständige Baugenehmigungsbehörde bzw. Ihr Entwurfsverfasser.

Die Kosten für amtliche Lagepläne richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

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