Grenzfeststellung/Amtliche Grenzauskunft

Zweifel an örtlich vorgefundenen oder fehlende Grenzmarken sowie Unklarheiten über den Grenzverlauf sind in der Regel Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung. In diesem formellen Verfahren werden Grenzpunkte in der Örtlichkeit rechtskräftig festgestellt und abgemarkt.

Wir führen in Ihrem Auftrag die erforderlichen Vermessungsarbeiten durch. In einem abschließenden Ortstermin wird das Ergebnis der Vermessung Ihnen und allen anliegenden Nachbarn bekanntgegeben und in eine amtliche Urkunde aufgenommen. Gemeinsam mit den Vermessungsunterlagen wird die Urkunde in das Liegenschaftskataster übernommen.

Eine örtliche Anzeige von Grenzpunkten ist alternativ als amtliche Grenzauskunft möglich. Diese ist jedoch nur unter bestimmten katastertechnischen Voraussetzungen möglich und in Ihrer rechtlichen Außenwirkung gegenüber Dritten eingeschränkt. Es dürfen bei einer amtlichen Grenzauskunft darüber hinaus keine Grenzmarken verändert oder neu gesetzt werden.

Mit diesen amtlichen Tätigkeiten leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Grenzfrieden und schaffen Rechtssicherheit.

Die Kosten für Grenzfeststellung und amtliche Grenzauskünfte richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

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RMK
Ingo Geers
Tel.:+49 5141-9060-0
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