Wir beraten Sie von der Planung bis zur Nutzung Ihres Bauvorhabens!

Beratung

Als Bauherr treffen Sie während der Planungsphase bis zur Nutzung Ihres Bauvorhabens viele Entscheidungen. Unterstützt werden Sie dabei sowohl bautechnisch als auch rechtlich von verschieden Fachleuten. Sie benötigen Genehmigungen, müssen die Finanzierung sichern und Ihr Projekt nach Ihren Vorstellungen entwickeln.

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Niedersachsen beraten wir Sie gerne zu Grenzabstandsvorschriften und begleiten Ihre Bauvorhaben. Wir sind autorisiert, alle Unterlagen zu erstellen, die seitens der Vermessung für Ihr Bauvorhaben benötigt werden. Von Amts wegen sind wir befugt hoheitliche Vermessungen durchzuführen, um beispielsweise bestehende Grenzen in der Örtlichkeit abzumarken oder neue Grenzen im Zuge von Grundstückteilungen festzulegen.

Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen erstellen wir in Bayern alle erforderlichen Bescheinigungen, die als Nachweis zur Einhaltung von Grenzabständen, Abstandsflächen und Höhenlagen bei den Genehmigungsbehörden vorzulegen sind. Nach Fertigstellung Ihres Bauvorhabens führen wir die Gebäudevermessung zur Übernahme in das Liegenschaftskataster durch.

Unsere hoheitlichen Leistungen in Niedersachsen

  • Feststellung von Grenzpunkten und Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Amtliche Kennzeichnung von Grenzpunkten (Abmarkung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
  • Aktualisierung des Nachweises der Gebäude im Liegenschaftskataster (Gebäudevermessung)
  • Auskünfte über Flurstücksgrenzen vor Ort aus dem Nachweis des Liegenschaftskatasters (amtliche Grenzauskunft)
  • Amtliche Lagepläne zum Bauantrag (einfach, qualifiziert)

Unsere Leistungen als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen in Bayern

  • Erstellung von Einmessbescheinigungen
  • Sockelkontrollen
  • Gebäudevermessung

Unsere ingenieurtechnischen Leistungen

  • Gebäudeabsteckung
  • Topografische Aufnahmen
  • Mengenberechnung

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RMK
Ingo Geers
Tel.:+49 5141-9060-0
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