Gebäudevermessung

Das Liegenschaftskataster dient neben der Eigentumssicherungsfunktion auch als Grundlage für raumbezogene Entscheidungen, Genehmigungen und Planungen. Hierfür sind oftmals nicht nur die Grundstücksgrenzen maßgeblich sondern auch der tatsächlich vorhandene bauliche Bestand.

Grundstückseigentümer sind auf der Grundlage des Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes verpflichtet nach einer baulichen Veränderung diese einmessen und im Liegenschaftskataster eintragen zu lassen. Wir führen diese Leistungen mit der für das Liegenschaftskataster erforderlichen hohen Genauigkeit und Zuverlässigkeit durch.

Mit dieser amtlichen Tätigkeiten liefern wir wichtige Grundlagen für öffentliche und private Entscheidungsprozesse.

Die Kosten für amtliche Gebäudeeinmessung richten sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen.

 

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RMK
Mario Schnüber
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